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   OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90   

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https://dejure.org/1992,4078
OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90 (https://dejure.org/1992,4078)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.1992 - 9 U 292/90 (https://dejure.org/1992,4078)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - 9 U 292/90 (https://dejure.org/1992,4078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters/Verpächters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558 Abs. 1
    Mietrecht: Verjährungsbeginn bei unmittelbarer Weiterverpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 594
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 216/90

    Verjährung von Vermieterersatzansprüchen bei Auswechslung des untervermietenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90
    Nach Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters erforderlich, der durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft in die Lage versetzt werden soll, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen (vgl. BGH, NJW 1991, 2416 ; BGH, WM 1992, 364 ).

    Begibt sich nämlich der Vermieter freiwillig der Möglichkeit, nach Beendigung des Mietverhältnisses die unmittelbare Sachherrschaft zu erlangen, dann muss er sich so behandeln lassen, wie wenn er die Sache zurückerhalten und damit die Verjährung zu laufen begonnen hätte (BGH, NJW 1968, 2241; BGH, WM 1992, 364 ).

    Es kann dabei keinen Unterschied machen, ob (wie in den Fällen BGH, NJW 1968, 2241 und BGH, WM 1992, 364 ) das Mietverhältnis zwischen Vermieter und bisherigem Mieter beendet wird und Vermieter sowie neuer Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen oder ob (wie wohl im vorliegenden Fall) eine Vertragsübernahme erfolgt, bei der die Identität des alten Vertrages gewahrt bleibt (vgl. BGHZ 95, 88, 94).

  • BGH, 08.12.1982 - VIII ZR 219/81

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90
    Diese Bestimmung ist für vertragliche Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache auch dann maßgebend, wenn sie nicht aus der gesetzlichen Regelung, sondern aus einer besonderen Abrede herzuleiten sind (BGHZ 86, 71, 77 ff.).

    Es kann offen bleiben, ob sich aus dem Zweck der Vorschrift des § 558 BGB ergibt, dass sie auch für die Beschädigung (Verschlechterung) von Sachen gilt, die nicht Teil der Mietsache sind und sich auf einem ebenfalls dem Vermieter gehörenden Nachbargrundstück befinden (vgl. BGHZ 61, 227, 231; BGHZ 86, 71, 81; bejahend LG Köln, VersR 1979, 415; AG Schöneberg, MDR 1979, 847).

    Es ist deshalb geboten, die Forderung auf Ersatz solcher Schäden der für Ansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache geltenden kurzen Verjährung nach § 558 BGB zu unterstellen (vgl. hierzu BGHZ 86, 71, 81).

  • BGH, 02.10.1968 - VIII ZR 197/66
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90
    Begibt sich nämlich der Vermieter freiwillig der Möglichkeit, nach Beendigung des Mietverhältnisses die unmittelbare Sachherrschaft zu erlangen, dann muss er sich so behandeln lassen, wie wenn er die Sache zurückerhalten und damit die Verjährung zu laufen begonnen hätte (BGH, NJW 1968, 2241; BGH, WM 1992, 364 ).

    Es kann dabei keinen Unterschied machen, ob (wie in den Fällen BGH, NJW 1968, 2241 und BGH, WM 1992, 364 ) das Mietverhältnis zwischen Vermieter und bisherigem Mieter beendet wird und Vermieter sowie neuer Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen oder ob (wie wohl im vorliegenden Fall) eine Vertragsübernahme erfolgt, bei der die Identität des alten Vertrages gewahrt bleibt (vgl. BGHZ 95, 88, 94).

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 44/89

    Abbruch der Verhandlungen durch Einschlafenlassen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90
    Ein Abbruch von Verhandlungen im Sinne von § 852 Abs. 2 BGB liegt dann vor, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH, NJW 1986, 1337 ; BGH, VersR 1990, 755, 756).
  • BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 220/76

    Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Beschädigungen beim Pensionsvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90
    Sie gilt auch entsprechend für Ansprüche aus unerlaubter Handlung (BGHZ 47, 53; 71, 175, 179).
  • LG Köln, 17.01.1979 - 13 S 220/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90
    Es kann offen bleiben, ob sich aus dem Zweck der Vorschrift des § 558 BGB ergibt, dass sie auch für die Beschädigung (Verschlechterung) von Sachen gilt, die nicht Teil der Mietsache sind und sich auf einem ebenfalls dem Vermieter gehörenden Nachbargrundstück befinden (vgl. BGHZ 61, 227, 231; BGHZ 86, 71, 81; bejahend LG Köln, VersR 1979, 415; AG Schöneberg, MDR 1979, 847).
  • BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 175/72

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90
    Es kann offen bleiben, ob sich aus dem Zweck der Vorschrift des § 558 BGB ergibt, dass sie auch für die Beschädigung (Verschlechterung) von Sachen gilt, die nicht Teil der Mietsache sind und sich auf einem ebenfalls dem Vermieter gehörenden Nachbargrundstück befinden (vgl. BGHZ 61, 227, 231; BGHZ 86, 71, 81; bejahend LG Köln, VersR 1979, 415; AG Schöneberg, MDR 1979, 847).
  • BGH, 31.01.1967 - VI ZR 105/65

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kraftfahrzeugvermieters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90
    Sie gilt auch entsprechend für Ansprüche aus unerlaubter Handlung (BGHZ 47, 53; 71, 175, 179).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90
    Ebenso gilt sie für Ansprüche aus § 22 WHG (vgl. BGH, VersR 1987, 73 ff.) in analoger Anwendung, für Ansprüche nach dem Haftpflichtgesetz (vgl. Filthaut, Haftpflichtgesetz , 2. Aufl. 1988, § 12 , Rdn. 243 unter Hinweis auf BGH, VersR 1987, 73 ff.), und für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGH, aaO.).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1992 - 9 U 292/90
    Nach Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters erforderlich, der durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft in die Lage versetzt werden soll, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen (vgl. BGH, NJW 1991, 2416 ; BGH, WM 1992, 364 ).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

  • BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84

    Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause

  • AG Hamburg, 29.04.2022 - 48 C 481/19

    Neubegründung eines Mietverhältnisses bei Wechsel der Parteien einer

    Im Falle eines fingierten Rückerhalts ist als Beginn der Verjährung der Zeitpunkt anzusehen, zu dem es dem Vermieter zum Zwecke der Haftungsabgrenzung zwischen den Mietverhältnissen oblegen hätte und es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre, die Mietsache auf etwaige Mängel zu untersuchen (BGH, Urteil vom 02. Oktober 1968 - VIII ZR 197/66; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09. Juli 1992 - 9 U 292/90).
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